20/05/2021
Liebe Gäste,
gerne begrüßen wir Sie
in unserem Außenbereich ,am Samstag 22.05.21.
wenn Sie einen vom Gesetzgeber geforderten
"Negativnachweis" vorzeigen können.
-Eine negative Testung (PCR / Antigen) nicht älter als 24 h oder
-Nachweis einer in den letzten 6 Monaten überstandenen Corona-
Erkrankung oder
-Nachweis einer vollständigen Impfung, die mindestens 14 Tage
zurück liegt.
Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und hoffen, dass die
Einschränkungen bald nicht mehr notwendig sein werden.