29/09/2023
+++ Mehrwertsteuer im Bundesrat : Anträge der Landesregierungen an die Ausschüsse verwiesen +++
Am heutigen Freitag hat sich der Bundesrat mit dem Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Entfristung der 7%-Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie befasst. Neben diesem Antrag wurden kurzfristig drei weitere Anträge von den Landesregierungen Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein beim Bundesrat eingereicht.
Die Länder Brandenburg und Sachsen stellten Änderungsanträge, nach denen nur eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes um zwei Jahre (Brandenburg) bzw. um drei Jahre (Sachsen) gelten soll. Der Antrag von Schleswig-Holstein beinhaltete eine dauerhafte Geltung der 7%-Mehrwertsteuer, allerdings bei vollständiger Übernahme der Steuermindereinnahmen von Ländern und Gemeinden durch den Bund. Die Anträge wurden an die Ausschüsse verwiesen.
Im Oktober befassen sich nun die Fachausschüsse des Bundesrates damit: federführend der Finanz-, mitberatend der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Entschließungsantrag wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates - dann zur Abstimmung, ob die Länderkammer die Bundesregierung zur Entfristung auffordern wollen.
Friedrich Merz hat derweil in einem ahgz Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung unterstrichen, dass die "ermäßigte Steuer keine Subvention" sei. Der Bundesvorsitzende der CDU Deutschlands betonte die Notwendigkeit einer Grundsatzentscheidung und spricht sich für eine unbefristete Verlängerung der 7%-Regelung bei der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie aus. „Ich halte es in der Sache für richtig und notwendig, dass wir bei der ermäßigten Steuer bleiben“, betonte Merz.
Hier geht es zum Interview:
https://www.ahgz.de/hotellerie/news/exklusiv-interview-zur-mehrwertsteuer-cdu-chef-merz-fuer-dauerhaft-7-prozent-310087