09/05/2020
Hallo Freunde und Gäste der Vossklause! Bis vor zwei Stunden war ich noch frohen Mutes, euch ab kommenden Dienstag wieder begrüßen zu können. Doch dann kam die
**Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020
§ 6 Restaurationsbetriebe
1 Restaurationsbetriebe, insbesondere Restaurants, Gaststätten, Biergärten
im Freien, Imbisse, Cafés, allein oder in Verbindung mit anderen
Einrichtungen, und Kantinen dürfen betrieben werden, wenn die
Betreiberin oder der Betreiber der Einrichtung Maßnahmen zur Steuerung
des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie
Hygienemaßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, die Gefahr einer
Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV2 zu vermindern; der Betrieb von
Gaststätten in Gebäuden, bei denen der Schankwirtschaftsbetrieb den
Speisewirtschaftsbetrieb deutlich überwiegt wie zum Beispiel Kneipen, Bars
und ähnliche Betriebe, ist verboten.
2 Ein Angebot in Buffetform ist nicht zulässig.
3 Die Betreiberin oder der Betreiber der Einrichtung nach Satz 1 hat
sicherzustellen, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet sind, dass ein
Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
und jeder Gast zu jedem anderen Gast, soweit dieser nicht zum eigenen
oder einem weiteren Hausstand gehört, jederzeit einen Abstand von
mindestens 1,5 Metern einhält; insgesamt dürfen nicht mehr als die Hälfte
der zugelassenen Plätze für die Gäste gleichzeitig belegt werden.
4 Die Betreiberin oder der Betreiber hat zudem sicherzustellen, dass die
jeweils dienstleistende Person während der Arbeit eine Mund-Nasen-
Bedeckung nach § 9 Abs. 2 trägt und für den Gast die Möglichkeit der
Handdesinfektion besteht.
5 Die Betreiberin oder der Betreiber hat den Namen und die Kontaktdaten
jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der
Einrichtung mit dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen
aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden
kann; ein Gast darf nur bedient werden, wenn er mit der Dokumentation
einverstanden ist.
6 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Kontaktdaten zu löschen.**
Nun habe ich die Faxen dicke und warte die nächste Lockerungsstufe ab, die für Ende Mai angekündigt ist.... Bleibt alle gesund und vergesst nicht eure Kneipe mit ♥